Jeder Taucher muss vor Beginn des Tauchgangs das Formular für die Tauchanmeldung und die Taucherklärung ausfüllen.
Formular für die TauchgangsbestätigungFormular TauchgangserklärungDie folgenden DAN-Richtlinien gelten für Lufttauchgänge mit anschließenden Flügen in einer Kabinenhöhe von 610 bis 2.438 Metern für Taucher, die keine Symptome der Dekompressionskrankheit (DCS) aufweisen: